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Immobilienbewertung & Vermarktung verständlich erklärt


Verfahren, Gutachten & klare Antworten

Eine Immobilienbewertung ist nicht gleich eine Immobilienbewertung.
Je nach Anlass – etwa Verkauf, Erbschaft, Scheidung oder steuerliche Fragestellungen – unterscheiden sich Methoden, Umfang und rechtliche Anforderungen erheblich.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen klaren, verständlichen Überblick über:

  • die wichtigsten Bewertungsverfahren
  • die Unterschiede zwischen Kurzgutachten, Verkehrswertgutachten und AfA-Gutachten
  • sowie klare Antworten auf häufige Fragen zu Kosten, Ablauf und Nutzen

Ziel ist es, Ihnen Sicherheit, Transparenz und eine belastbare Entscheidungsgrundlage zu geben – fachlich korrekt, nachvollziehbar und ohne unnötige Komplexität.

01. Verfahren der Wertermittlung


Beim Vergleichswertverfahren orientiert sich die Bewertung deiner Immobilie an real erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte. Lage, Größe, Baujahr, Zustand und Ausstattung werden berücksichtigt. So erhältst du eine marktnahe Einschätzung, die besonders für Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Grundstücke zuverlässig und transparent ist.

Das Sachwertverfahren bewertet den Substanzwert deiner Immobilie. Grundlage sind die Herstellungskosten von Gebäuden und der aktuelle Bodenwert, abzüglich Alterswertminderung. Es eignet sich besonders für selbstgenutzte Häuser oder Immobilien ohne regelmäßige Mieteinnahmen und liefert eine objektive, nachvollziehbare Grundlage für deine Entscheidungen.

Beim Ertragswertverfahren steht die Wirtschaftlichkeit deiner Immobilie im Fokus. Entscheidend sind die erzielbaren Mieteinnahmen sowie der Bodenwert. Dieses Verfahren wird vor allem bei vermieteten oder verpachteten Objekten genutzt und zeigt dir, welchen langfristigen Ertrag deine Immobilie realistisch erwirtschaften kann.

02. Welche Bewertung brauche ich?


Eine kostenlose Online- oder Ersteinschätzung kann dir einen schnellen Überblick verschaffen, ersetzt jedoch kein rechtssicheres Gutachten. Sie eignet sich vor allem zur Orientierung. Wenn es um Verkauf, Erbschaft, Scheidung oder steuerliche Fragen geht, brauchst du ein fundiertes Gutachten, das offiziell anerkannt wird.

Ein Kurzgutachten bietet dir eine kompakte, aber fundierte Einschätzung des Marktwerts – ideal zur Orientierung beim Kauf oder Verkauf. Ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB hingegen ist deutlich umfangreicher, gerichtsfest und wird von Behörden, Banken und Finanzämtern anerkannt. Die Wahl hängt also vom Anlass und deinem Ziel ab.

Ein gerichtsfestes Gutachten wird immer dann benötigt, wenn rechtliche oder behördliche Entscheidungen davon abhängen. Typische Fälle sind Erbschaften, Scheidungen, steuerliche Bewertungen oder gerichtliche Auseinandersetzungen. Das Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB bietet dir in solchen Situationen die notwendige Rechtssicherheit und wird von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt.

03. Was kostet eine Immobilienbewertung?


Eine professionelle Immobilienbewertung ist in vielen Fällen keine Ausgabe, sondern eine Investition, die sich rechnet – etwa durch Steuerersparnisse, klare Entscheidungen oder die Vermeidung von Streit bei sensiblen Situationen wie Erbschaft oder Scheidung.

0 € – unverbindlich
Eine erste fachliche Einschätzung zur Orientierung, ohne Verpflichtung.von Finanzamt oder Steuerberater.

💶 ca. 550 €
Ideal für Kauf-, Verkaufs- oder Entscheidungsfragen.
Fundiert, nachvollziehbar und deutlich aussagekräftiger als Online-Rechner..

💶 Preis nach Umfang und Objektart
Wird individuell besprochen, liegt aber zwischen 600 - 900 €.
Oft lassen sich damit jährlich mehrere tausend Euro Steuern sparen, i
nsbesondere bei älteren oder modernisierten Immobilien.

Ein Rechenbeispiel finden Sie hier 👉AFA Gutachten