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Ansgar Preuß

Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung


Ich bewerte Immobilien nicht nach Bauchgefühl, sondern vollkommen nachvollziehbar und auf Basis wissenschaftlicher Verfahren. Wenn Sie in Brmen den echten Wert Ihres Eigentums wissen möchten, bekommen Sie bei mir keine anonyme Online-Schätzung, sondern eine persönliche und behördlich belastbare Expertise.

Als zertifizierter Immobiliengutachter stehe ich Ihnen bei sensiblen Anlässen wie einer Erbschaft, Schenkung oder Scheidung (Zugewinnausgleich) zur Seite. Mit dem Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG helfe ich Ihnen dabei, unfaire Pauschalschätzungen des Finanzamts legal anzufechten und Steuern zu sparen. Auch für Investoren schaffe ich durch spezialisierte Gutachten zur Verkürzung der Restnutzungsdauer (AfA) echte finanzielle Vorteile.


  • Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 (Gerichten und Behörden vollkommen gleichgestellt)
  • Über 500+ erfolgreich erstellte Gutachten im Bremen und Umland
  • Persönlich erreichbar mit verlässlicher Festpreisgarantie und Vier-Augen-Prüfung durch eine erfahrene Architektin


Immobilienbewertung in Bremen: Warum die genaue Lage entscheidend ist

Bremen zählt zu den anspruchsvollsten und dynamischsten Immobilienmärkten Deutschlands. Schon wenige Straßen oder der Sprung über die Weser können einen erheblichen Unterschied beim tatsächlichen Verkehrswert ausmachen.

Makrolage, Mikrolage, das Baujahr sowie ein eventueller Modernisierungsrückstau oder Sanierungsstau müssen daher gemeinsam mit aktuellen Marktdaten der regionalen Gutachterausschüsse betrachtet werden. Vom klassischen Einfamilienhaus über die Eigentumswohnung bis hin zum komplexen Mehrfamilienhaus erfordert jede Bewertung tiefes Lokalkolorit und fundierte Fachkenntnis der Bremer Stadtteile.


Als zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 garantiere ich Ihnen ein gerichtsfestes und behördlich anerkanntes Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Ob es um den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts für das Finanzamt bei Erbschaft und Schenkung geht, Vermögensaufteilungen bei einer Scheidung (Zugewinnausgleich) anstehen oder Sie Rechtssicherheit vor dem Nachlass- oder Betreuungsgericht benötigen, ich arbeite strikt nach den standardisierten Verfahren der ImmoWertV.


Auch Sonderfälle wie die steuerliche Kaufpreisaufteilung von Boden- und Gebäudeanteil, die Bewertung von Rechten und Belastungen (wie Wohnungsrecht oder Nießbrauch) oder spezialisierte Gutachten zur Verkürzung der Restnutzungsdauer (AfA-Gutachten) gehören zu meinem Kerngebiet.


Zu Ihrer maximalen Sicherheit lasse ich die bauliche Substanz jedes Gutachtens von einer erfahrenen Architektin gegenprüfen, bei komplexen oder rechtlich bedeutsamen Fällen zusätzlich durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Dazu kommt absolute Kostentransparenz durch meine verlässliche Festpreisgarantie.

500 +

Gutachten

52 +

Jahre Erfahrung im Team

110 %

 Persönliche Betreuung

Immobilienwerte unterscheiden sich in Bremen von Stadtteil zu Stadtteil

Eine pauschale Immobilienbewertung für Bremen greift zu kurz. Eine Eigentumswohnung in der Neustadt, ein Einfamilienhaus in Horn-Lehe oder eine Villa in Schwachhausen bewegen sich in völlig unterschiedlichen Teilmärkten.

Selbst innerhalb eines einzigen Stadtteils können Mikrolage, Straßenlage, das Grundstück, das Baujahr sowie ein eventueller Modernisierungsrückstau oder Sanierungsstau den Immobilienwert deutlich beeinflussen.


Eine fundierte Wertermittlung basiert deshalb nicht auf einem allgemeinen Bremer Quadratmeterpreis. Sie erfordert die individuelle Betrachtung des konkreten Objekts, seiner exakten Lage und der aktuellen Marktdaten der regionalen Gutachterausschüsse.


Als zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 erstelle ich für Sie ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, das auch harten behördlichen Prüfungen beim Finanzamt standhält.

Beispiele aus der Praxis

Immobilienbewertung in Bremen: Drei Fälle aus meiner Arbeit

Vermietetes Mehrfamilienhaus in Bremen Walle

Für einen Kapitalanleger habe ich ein vermietetes Mehrfamilienhaus aus dem Baujahr 1962 in Walle auf die tatsächliche Restnutzungsdauer geprüft. Trotz laufender Mieteinnahmen zeigte das Gebäude einen deutlichen Sanierungsstau an Dach, Fenstern und Heizungsanlage. Mit einem Restnutzungsdauer Gutachten nach ImmoWertV konnte ich die reale wirtschaftliche Nutzungsdauer von den pauschalen 50 Jahren auf rund 24 Jahre verkürzen. Das Finanzamt erkannte den Nachweis vollständig an. Der jährliche AfA Abschreibungssatz stieg dadurch von 2 Prozent auf über 4 Prozent und verschafft meinem Mandanten seither eine deutlich höhere jährliche Steuerersparnis.

Wie viel ist Ihre Immobilie in Bremen wert? Kostenlose Ersteinschätzung

Baujahr

1962

Objekttyp

Mehrfamilienhaus, vermietet

Verfahren

AfA Gutachten Restnutzungsdauer

Ergebnis

Restnutzungsdauer von 50 auf 24 Jahre verkürzt

Einfamilienhaus in Bremen Borgfeld

Ein Kaufinteressent bat mich vor dem Notartermin um eine unabhängige Kaufpreisprüfung für ein Einfamilienhaus in Stadtrandlage in Borgfeld. Der aufgerufene Kaufpreis lag über dem, was die Bausubstanz und die Marktdaten des Gutachterausschusses tatsächlich hergaben. Auf Basis meiner Bewertung konnte mein Mandant den Kaufpreis um einen fünfstelligen Betrag nach unten verhandeln und die Immobilie am Ende zu einem fairen und marktgerechten Preis erwerben.

Wie viel ist Ihre Immobilie in Bremen wert? Kostenlose Ersteinschätzung

Objekttyp

Einfamilienhaus

Lage

Stadtrandlage Borgfeld

Verfahren

Ankaufsberatung mit Kaufpreisprüfung

Ergebnis

Kaufpreis um fünfstelligen Betrag reduziert

Geerbtes Einfamilienhaus in Bremen Oberneuland

Eine Erbengemeinschaft in Oberneuland stand vor einer Steuerfestsetzung, die auf dem pauschalen Massenverfahren des Finanzamts beruhte und deutlich über dem tatsächlichen Marktwert lag. Ich habe das geerbte Einfamilienhaus besichtigt, den vorhandenen Modernisierungsrückstau dokumentiert und nach § 198 BewG den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts erbracht. Das Finanzamt akzeptierte das Gutachten ohne Beanstandung. Für die Erbengemeinschaft ergab sich dadurch eine Ersparnis bei der Erbschaftsteuer von rund 70.000 Euro.

Wie viel ist Ihre Immobilie in Bremen wert? Kostenlose Ersteinschätzung

Objekttyp

Einfamilienhaus, geerbt

Anlass

Erbschaftsteuer, § 198 BewG

Ergebnis

Steuerersparnis von rund 70.000 Euro

Wann benötigen Sie eine Immobilienbewertung in BRemen?

Eine professionelle Wertermittlung ist besonders sinnvoll und rechtssicher notwendig, wenn:

  • Sie eine Immobilie absolut rechtssicher verkaufen oder kaufen möchten.
  • Sie ein Haus oder eine Wohnung im Bremer Umland geerbt oder geschenkt bekommen haben.
  • Das Finanzamt eine Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer verlangt und den Wert pauschal zu hoch ansetzt.
  • Vermögenswerte bei Scheidung (Zugewinnausgleich) oder Trennung unparteiisch aufgeteilt werden müssen.
  • Sie als Investor steuerlich optimieren möchten (z. B. durch ein Gutachten zur Verkürzung der Restnutzungsdauer / AfA).
  • Offizielle Behörden wie das Nachlassgericht oder das Betreuungsgericht ein rechtssicheres Gutachten einfordern.


👉 Gerade in Bremen mit stark schwankenden Lagen und Preisen ist eine objektive, personenzertifizierte Bewertung nach § 194 BauGB entscheidend.

Warum eine professionelle Immobilienbewertung in Bremen wichtig ist

Bremen ist kein einheitlicher Markt. Der tatsächliche Immobilienwert unterscheidet sich drastisch, je nach:

  • Stadtteil, Straßenlage, Mikrolage und den aktuellen Bodenrichtwerten des Gutachterausschusses.
  • Energetischem Zustand, der Bausubstanz, dem Baujahr und der Gebäudeart.
  • Aktuellem Sanierungsstau oder erheblichem, verdecktem Modernisierungsrückstau.
  • Rechten, Belastungen und Dienstbarkeiten im Grundbuch (z. B. Wohnungsrecht, Nießbrauchrecht, Baulasten oder Erbbaupacht).


Das Risiko:
❌ Online-Rechner oder rein vertriebsorientierte Makler-Schätzungen berücksichtigen diese komplexen baulichen und juristischen Faktoren nicht. Das Ergebnis sind unrealistische Werte, die zu schweren finanziellen Verlusten oder der Ablehnung durch Behörden führen.

Die Lösung: Immobilienbewertung & Verkehrswertgutachten

Ich erstelle fundierte Immobilienbewertungen und gerichtsfeste Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, die:

  • absolut nachvollziehbar, lückenlos begründet und für Dritte transparent aufgebaut sind.
  • sich strikt an den novellierten, rechtlichen Rahmen der aktuellsten Fassung der ImmoWertV halten.
  • dank der DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung gerichtlich, behördlich und bankenunabhängig anerkannt sind.
  • durch mein konsequentes Vier-Augen-Prinzip und maximale Markttiefe absolute Präzision garantieren.


Je nach Situation reicht eine qualifizierte Marktwerteinschätzung oder es ist ein vollständiges Verkehrswertgutachten sinnvoll. Das klären wir vorab gemeinsam.

Eine Erbschaft oder Schenkung von Immobilieneigentum in Bremen löst oft erhebliche finanzielle Belastungen aus. Das Finanzamt ermittelt den Immobilienwert standardmäßig nach dem steuerlichen Bewertungsgesetz (BewG). Dieses Massenverfahren nutzt starre Pauschalen, die den echten Marktwert meist drastisch übersteigen, weil individuelle wertmindernde Faktoren wie Bauschäden oder Baumängel komplett ignoriert werden.
Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger liefere ich Ihnen die gesetzliche Grundlage, um dem Finanzamt den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG zu erbringen. Jedes Gutachten wird streng modellkonform nach den Wertermittlungsrichtlinien ausformuliert. Dies ist der einzige rechtssichere Weg, um eine fehlerhafte, zu hohe Steuerfestsetzung bei der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer erfolgreich anzufechten und bares Geld zu sparen.


Mehr zur Immobilienbewertung bei Erbschaft →

Im Zuge einer Scheidung oder Trennung ist das gemeinsame Immobilieneigentum meist der größte Vermögenswert. Ohne ein unparteiisches, methodisch unanfechtbares Gutachten führen unterschiedliche Wertvorstellungen der Parteien fast immer zu langwierigen, emotionalen und extrem teuren juristischen Schlammschlachten. Eine oberflächliche Maklerschätzung wird von der Gegenseite oder den Anwälten sofort zerschlagen.
Unsere nach § 194 BauGB erstellten Verkehrswertgutachten basieren auf einer lückenlosen Dokumentation und den offiziellen Kaufpreissammlungen. Sie sind voll gerichtsgeeignet und werden von Bremer Familiengerichten beim Zugewinnausgleich direkt als verlässliche, neutrale Einigungsgrundlage akzeptiert.
Das gibt beiden Seiten Rechtssicherheit für einen fairen Ausgleich, die Auszahlung eines Partners oder den geordneten Verkauf.


Mehr zur Immobilienbewertung bei Scheidung →

Bei vermieteten Anlageimmobilien und Bestandsobjekten in Bremen setzt das Finanzamt steuerlich eine pauschale Nutzungsdauer von 50 Jahren an (2 % jährliche Abschreibung). Liegt jedoch ein Sanierungsstau, ein erheblicher Modernisierungsrückstau oder eine überdurchschnittliche Abnutzung der Bausubstanz vor, ist die reale wirtschaftliche Lebensdauer des Gebäudes oft deutlich kürzer.

Ein von uns erstelltes, qualifiziertes Restnutzungsdauer-Gutachten dokumentiert den tatsächlichen Bauzustand und den echten Zustand der Haustechnik vollkommen nachvollziehbar nach den Vorgaben der ImmoWertV.
Wird die verkürzte Restnutzungsdauer nachgewiesen, steigt Ihr jährlicher AfA-Abschreibungssatz beim Finanzamt sprunghaft an. Gerade für Immobilieninvestoren und Kapitalanleger im Bremer Umland ist diese Prüfung ein legaler und hocheffektiver Hebel zur Maximierung des Cashflows.

Mehr zum Restnutzungsdauer AFA Gutachten→

Bei behördlichen Vorgängen, gerichtlichen Auseinandersetzungen oder steuerlichen Sonderfällen wie der Kaufpreisaufteilung (Boden- und Gebäudeanteil) sind Kurzgutachten oder Marktwerteinschätzungen rechtlich wertlos.

Wenn die Existenz auf dem Spiel steht oder rechtsverbindliche Entscheidungen getroffen werden müssen, verlangen Behörden ein vollumfängliches Gutachten.
Unsere detaillierten Verkehrswertgutachten erfüllen lückenlos alle Kriterien des § 194 BauGB. Sie bieten die notwendige Rechtssicherheit vor dem Nachlassgericht, dem Betreuungsgericht sowie bei der steuerlichen Bewertung von Rechten und Belastungen (wie Wohnungsrecht, Nießbrauchrecht, Baulasten oder Erbbaupacht).

Durch meine Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 liefere ich Ihnen Expertisen auf dem höchsten nationalen Qualitätsstandard, gegen den die Konkurrenz argumentativ keine Chance hat.

Mehr zum Verkehrswertgutachten Finanzamt →

Ihre Vorteile bei mir


Immobilienbewertung mit Substanz,
nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert, nachvollziehbar und fachlich unabhängig.

  • Nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger
  • Erfahrung mit Immobilienbewertungen in Bremen
  • Persönliche Betreuung statt anonymer Online-Bewertung
  • Klare und verständliche Erläuterung der Ergebnisse
  • Fachliche Bewertung unabhängig davon, ob anschließend ein Verkauf erfolgt
  • Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger beantworte ich hier die wichtigsten Fragen zur Immobilienbewertung in Bremen. Ob es um die Kosten geht, um den genauen Ablauf nach der aktuellen ImmoWertV oder um komplizierte Vorgaben beim Finanzamt, bei der Erbschaftssteuer, der Schenkungssteuer und gerichtsfesten Verkehrswertgutachten. Hier finden Sie verlässliche Antworten.

    Wenn Sie eine Immobilie erben, verschenken oder steuerlich abschreiben möchten, setzt das zuständige Finanzamt den Immobilienwert oft nach einem pauschalen Massenverfahren an. Individuelle Baumängel, ein massiver Sanierungsstau oder wertmindernde Belastungen Ihres Objekts vor Ort in Bremen bleiben dabei unberücksichtigt, was häufig zu einer unverhältnismäßig hohen Steuerlast führt.


    Hier greift die gesetzliche Escape-Klausel nach § 198 Bewertungsgesetz. Sie haben das gesetzliche Recht, dem Finanzamt den tatsächlichen, niedrigeren Wert Ihrer Immobilie rechtssicher nachzuweisen. Das Finanzamt akzeptiert diesen Gegenbeweis jedoch nicht auf Zuruf.


    Nach den offiziellen Richtlinien der Finanzverwaltung werden dafür ausschließlich Gutachten der örtlichen Gutachterausschüsse, von öffentlich bestellten Sachverständigen sowie von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen anerkannt. Unser nach § 194 BauGB erstelltes Verkehrswertgutachten wird streng modellkonform ausformuliert, um den harten Prüfkriterien der Finanzbehörden standzuhalten.

    Eine erste fachliche Einschätzung ist häufig kurzfristig möglich. Bei einem ausführlichen, gerichtlich anerkannten Verkehrswertgutachten hängt die exakte Bearbeitungszeit insbesondere von der Immobilienart, dem individuellen Bewertungsumfang und der Vollständigkeit der Unterlagen ab.


    Nach dem gemeinsamen Ortstermin, bei dem wir auch Modernisierungsrückstau oder Bauschäden detailliert erfassen, und dem Vorliegen aller behördlichen Dokumente dauert die detaillierte Ausarbeitung und finale Erstellung des schriftlichen Gutachtens in der Regel zwei bis vier Wochen.


    Bei besonderer zeitlicher Dringlichkeit, etwa bei kurzfristigen Fristen des Finanzamts oder Gerichts, erhalten Sie das schriftliche Gutachten in dringenden Fällen bereits drei Werktage nach dem gemeinsamen Ortstermin. Sprechen Sie mich hierauf gerne direkt bei der Kontaktaufnahme an.

    Die Kosten einer Immobilienbewertung hängen vom konkreten Bewertungsanlass, der Immobilienart und dem erforderlichen Umfang ab. Nicht jeder Fall benötigt sofort ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten. Zur verlässlichen Orientierung bieten wir Ihnen eine transparente Festpreisgarantie ohne versteckte Kosten.


    Eine kostenlose Ersteinschätzung ist unverbindlich und bietet eine erste fachliche Einschätzung des Marktwertes sowie eine Beratung, welche Form der Wertermittlung für Ihren Fall sinnvoll ist.


    Ein Kurzgutachten zur Immobilienbewertung gibt es ab etwa 700 Euro für Kauf, Verkauf und private Vermögensfragen. Das ist deutlich fundierter als eine reine Online-Bewertung, aber kompakter als ein Vollgutachten.


    Ein Restnutzungsdauer-Gutachten für die AfA kostet ebenfalls ab etwa 700 Euro und ist ein spezialisiertes Gutachten zur Verkürzung der Restnutzungsdauer, um die steuerliche Abschreibung für Investoren legal zu maximieren.


    Ein volles Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB liegt ab etwa 1699 Euro, was ungefähr 0,5 bis 1 Prozent vom Verkehrswert entspricht. Das ist für vollumfängliche, gerichtlich und behördlich anerkannte Wertermittlungen gedacht, beispielsweise bei Erbschaft, Schenkung, Scheidung oder Vorgaben durch das Nachlassgericht.
  • Je nach Objekt werden beispielsweise ein aktueller Grundbuchauszug, amtliche Grundrisse, die originale Wohnflächenberechnung, die aktuelle Flurkarte, Bauunterlagen sowie Angaben zu Modernisierungen der letzten Jahre benötigt.
    Bei vermieteten Objekten wie Mehrfamilienhäusern sind zudem die aktuellen Mietunterlagen zur Ermittlung des Ertragswerts nach der ImmoWertV relevant.
    Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind, hängt vom Bewertungsanlass ab. Sollten Ihnen Unterlagen fehlen, unterstützen wir Sie gerne dabei, diese bei den zuständigen Behörden anzufordern.
  • Neben der reinen Größe, dem Baujahr, dem Zustand und der Ausstattung spielt in Bremen insbesondere die Mikrolage eine alles entscheidende Rolle.

    Der Stadtteil, die konkrete Straßenlage, das Grundstück, das Geschoss, vorhandene Stellplätze sowie der energetische Zustand beeinflussen den Wert massiv.
    Ebenso fließen verdeckter Sanierungsstau sowie im Grundbuch eingetragene Rechte und Belastungen wie ein lebenslanges Wohnungsrecht oder Nießbrauchrecht direkt wertmindernd in das Gutachten ein.
  • Nicht jeder Anlass erfordert ein vollumfängliches, gerichtlich anerkanntes Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Für private Verkaufsentscheidungen reicht oft eine kompakte Marktwerteinschätzung aus.
    Geht es jedoch um harte rechtliche Belange vor dem Finanzamt, dem Nachlassgericht oder dem Familiengericht beim Zugewinnausgleich bei einer Scheidung, ist das vollständige Gutachten rechtlich zwingend vorgeschrieben.
    Gemeinsam klären wir im Vorfeld ganz genau, welche Form für Ihren konkreten Fall sinnvoll und wirtschaftlich ist.
  • Nein. Für steuerliche Zwecke wie die Festsetzung der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer fordern Finanzämter ein zertifiziertes Gutachten nach § 194 BauGB.
    Rein computerbasierte Schätzungen ohne physischen Ortstermin und Dokumentenprüfung besitzen vor Behörden keinerlei Rechtskraft.
  • Ja. Finanzbehörden prüfen Gutachten sehr genau. Gefälligkeitsgutachten oder unvollständige Berichte werden sofort zurückgewiesen.
    Gutachten von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen bieten die nötige Rechtssicherheit, um behördlichen Prüfungen verlässlich standzuhalten.
  • Bei einer Scheidung geht es um den sogenannten Zugewinnausgleich. Ein unparteiischer Gutachter ermittelt den exakten Marktwert zum Stichtag der Eheschließung und der Zustellung des Scheidungsantrags.
    Dies ist der einzige Weg, um eine faire, gerichtsfeste Vermögensteilung zu ermöglichen und teure Erbstreitigkeiten von vornherein zu verhindern.
  • Liegt bereits ein Gutachten der Gegenseite vor, zum Beispiel vom Ehepartner oder von Miterben, das fehlerhaft erscheint, prüfen wir dieses auf methodische Mängel, falsche Datenansätze oder unzulässige Abzüge.
  • Wenn eine Immobilie im Besitz einer Person steht, die unter gesetzlicher Betreuung steht, muss jeder Verkauf oder jede Belastung des Grundstücks vom Betreuungsgericht genehmigt werden.
    Das Gericht erteilt diese Genehmigung ausnahmslos nur auf Basis eines zertifizierten Verkehrswertgutachtens, um den Betroffenen wirtschaftlich zu schützen.
  • Diese Personenzertifizierung ist ein weltweit anerkannter Qualitätsstandard.
    In Deutschland ist sie der traditionellen öffentlichen Bestellung und Vereidigung vor Gerichten, Banken und Finanzämtern rechtlich vollkommen gleichgestellt und bürgt für höchste fachliche Kompetenz und Unabhängigkeit.
  • Um Rechenfehler, methodische Ungenauigkeiten oder falsche Markteinschätzungen absolut auszuschließen, wird jedes in unserem Haus erstellte Gutachten vor der Übergabe intern von einem zweiten, qualifizierten Sachverständigen unabhängig überprüft.

    Das garantiert Ihnen maximale Sicherheit.
  • Der Gutachter besichtigt das Objekt dabei vom Keller bis zum Dachboden. Geprüft und dokumentiert werden der bauliche Zustand, die Haustechnik, die Ausstattung sowie eventuelle Bauschäden, Feuchtigkeitsbelastungen oder Schimmelpilzbelastungen.
    Je nach Größe und Komplexität der Immobilie dauert dieser Termin vor Ort zwischen ein und drei Stunden.
  • Im Gegensatz zu oberflächlichen Online-Rechnern kalkuliert ein zertifiziertes Sachverständiger die exakten Kosten, die notwendig wären, um das Objekt auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen.
    Diese Mängel werden nach den strengen Verfahren der ImmoWertV präzise berechnet und als direkter Abzug vom Sachwert oder Ertragswert angesetzt. Dies ist Ihr stärkster Hebel, um beim Finanzamt legal Steuern zu sparen.
  • Das Vergleichswertverfahren nutzt tatsächliche Kaufpreise ähnlicher Objekte, was ideal für Eigentumswohnungen ist.


  • Das Sachwertverfahren berechnet die reinen Baukosten abzüglich Abnutzung plus Grundstückswert, was man meist für Einfamilienhäuser nutzt. 


  • Das Ertragswertverfahren bemisst den Wert rein nach den erzielbaren Mieterträgen, was bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien zum Einsatz kommt.


  • Für die Wertermittlung ist der aktuelle Grundstücksmarktbericht des jeweils zuständigen Gutachterausschusses das führende und maßgebliche Werk. Die regionalen Gutachterausschüsse nehmen in Deutschland teilweise eine Vorreiterrolle ein und wenden mitunter ganz eigene mathematische Modelle und mathematisch-statistische Verfahren an.


  • Je nach Lage der Immobilie existiert zudem ein vom örtlichen Gutachterausschuss entwickeltes, eigenes Wertermittlungsverfahren zur Ableitung von Marktanpassungsfaktoren und Liegenschaftszinssätzen.


  • Da ich seit vielen Jahren in dieser Region tätig bin und zahlreiche Gutachten erstellt habe, kenne ich mich mit den örtlichen Gutachterausschüssen bestens aus und wähle für Sie die rechtssichere und modellkonforme Variante aus.


  • Ein zertifizierter Sachverständiger muss diese regionalen Besonderheiten und Eigenmodelle exakt beherrschen und im Gutachten modellkonform anwenden, damit die Wertermittlung vor Gerichten und Finanzbehörden absolut unanfechtbar bleibt.


  • Wer eine vermietete Immobilie als Kapitalanlage in Bremen kauft, kann nur den Gebäudeanteil steuerlich abschreiben, nicht den Grund und Boden.
    Ein zertifiziertes Gutachten zur Kaufpreisaufteilung für Bodenanteil und Gebäudeanteil ermittelt die realen Marktverhältnisse mathematisch exakt und sichert Ihnen den maximalen Abschreibungsvorteil vor den Steuerbehörden.
  • Unsere qualifizierte Hauskaufberatung und Kaufbegleitung bietet Ihnen Sicherheit vor dem Notartermin.
    Wir besichtigen das Wunschobjekt gemeinsam, prüfen die vorhandenen Bauunterlagen, decken verdeckte Schäden auf und führen eine unabhängige Kaufpreisprüfung durch. So wissen Sie genau, ob der verlangte Preis gerechtfertigt ist.
  • Wir greifen auf die offiziellen Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte des zuständigen Gutachterausschusses für Grundstückswerte zurück.
    Kombiniert mit unserer eigenen jahrzehntelangen Marktkenntnis in der Region zwischen Bremen und Hamburg garantiert dies absolut belastbare und anerkannte Zahlen.
  • In der Praxis fallen diese beiden Zeitpunkte meistens auf denselben Tag, aber bei rechtlichen Auseinandersetzungen oder steuerlichen Prüfungen macht der Unterschied den entscheidenden Unterschied aus. Der Wertermittlungsstichtag bestimmt den Zeitpunkt, an dem die wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem Immobilienmarkt für das Gutachten herangezogen werden. Das ist wichtig, weil sich die Preise am Bremer Markt ständig verändern.
    Der Qualitätsstichtag hingegen legt fest, in welchem baulichen und rechtlichen Zustand die Immobilie an sich bewertet werden soll. Das wird beispielsweise bei einer Erbschaft oder Schenkung extrem wichtig, wenn das Haus am Tag des Erbfalls bereits leer stand, sich der Marktwert aber auf den Tag der Steuererklärung beziehen soll. Ein zertifizierter Sachverständiger trennt diese Daten im Gutachten exakt und modellkonform auf.
    Das ist eine Frage, die uns besonders bei stark zerstrittenen Erbengemeinschaften oder im Zuge von Zwangsversteigerungen und Scheidungen sehr häufig gestellt wird, wenn eine Partei den Zutritt zum Gebäude verweigert. Die klare Antwort lautet: Ja, das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. In der Fachsprache nennen wir das ein Gutachten nach äußerem Augenschein oder eine Wertermittlung auf Basis einer verweigerten Innenbesichtigung.
    In einem solchen Fall nutzen wir alle öffentlich zugänglichen Daten, historische Bauakten, Grundbuchauszüge sowie Luftaufnahmen und bewerten das Innere des Gebäudes auf Basis von fundierten, vorsichtigen Erfahrungswerten. Wichtig ist dabei, dass im Gutachten ganz transparent vermerkt wird, welche Bereiche nicht betreten werden konnten, damit die Expertise auch ohne Innenbesichtigung vor Gericht oder dem Finanzamt bestandshält.

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    Viele Antworten zu unseren Leistungen, Abläufen und Konditionen finden Sie bereits in unseren FAQ.
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