
Ein AfA-Gutachten ist insbesondere sinnvoll bei:
👉 Gerade in diesen Fällen kann eine verkürzte Restnutzungsdauer zu einer spürbar höheren jährlichen Abschreibung führen.

Die gesetzliche AfA orientiert sich an typisierten Gesamtnutzungsdauern.
Diese berücksichtigen jedoch nicht:
Das Risiko:
❌ Ohne Gutachten bleibt die Abschreibung häufig unter den realistischen Möglichkeiten.

Ich erstelle Restnutzungsdauer-Gutachten zur AfA-Optimierung, die:
Die Gutachten eignen sich zur Anwendung im Rahmen von § 7 Abs. 4 EStG und werden individuell auf Ihre Immobilie abgestimmt.

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten wirkt sich nicht erst in ferner Zukunft, sondern unmittelbar steuerlich aus.
Sobald das Gutachten durch Ihren Steuerberater angesetzt wird, kann die jährliche Abschreibung (AfA) erhöht werden.
Das bedeutet:
In vielen Fällen ab dem laufenden oder folgenden Steuerjahr.
Beispiel: Einfamilienhaus / Mehrfamilienhaus im Bestand
👉 Über mehrere Jahre summiert sich das schnell auf fünfstellige Beträge.
Ein AfA-Gutachten ist kein pauschaler Steuerspartrick, sondern eine sachverständige, objektbezogene Neubewertung der Restnutzungsdauer, die den tatsächlichen baulichen Zustand der Immobilie berücksichtigt.
Ob und in welchem Umfang sich ein AfA-Gutachten wirtschaftlich lohnt, kläre ich vorab offen und kostenfrei.
zertifizierter / staatlich geprüfter Wertermittler
Erfahrung mit AfA-Gutachten & Finanzamt
sachverständige Objektaufnahme vor Ort
klare, verständliche Herleitung der Restnutzungsdauer
keine Maklerinteressen, kein Verkaufsdruck
Ja, meine Gutachten orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben der ImmoWertV und sind für steuerliche Zwecke geeignet.
Nicht jede Immobilie eignet sich gleichermaßen für eine AfA-Optimierung.
Gerne prüfe ich kostenfrei und unverbindlich, ob ein Restnutzungsdauer-Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist.
👉 Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfragen
In der Regel ab dem Jahr der Anwendung durch den Steuerberater.
Immobilienbewertung bei Scheidung
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