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Wenn das Finanzamt einen belastbaren Immobilienwert verlangt



Sobald das Finanzamt den Wert einer Immobilie benötigt, reicht eine Schätzung oder ein Online-Rechner nicht aus.

In vielen Fällen verlangt die Finanzverwaltung einen nachvollziehbaren, sachlich begründeten Verkehrswert, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Ein zertifiziertes Verkehrswertgutachten schafft hier Klarheit, Rechtssicherheit und eine belastbare Grundlage für Ihre steuerliche Angelegenheit.

Typische Anlässe für ein Verkehrswertgutachten beim Finanzamt

Ein Gutachten wird häufig benötigt bei:

  • Erbschaft oder Schenkung
  • Nachforderung oder Prüfung durch das Finanzamt
  • Betriebsentnahme von Immobilien
  • Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie
  • Vermögensaufstellungen
  • Streitigkeiten über den steuerlich anzusetzenden Immobilienwert


👉 Gerade in diesen Fällen ist entscheidend, dass der ermittelte Wert methodisch korrekt, nachvollziehbar und finanzamtsgeeignet ist.

Warum Schätzwerte und Online-Bewertungen nicht anerkannt werden

iele Eigentümer greifen zunächst auf Online-Rechner oder Vergleichswerte zurück.
Diese Bewertungen sind jedoch:

  • pauschal und ohne Objektbesichtigung
  • nicht an die ImmoWertV gebunden
  • ohne Berücksichtigung von Zustand, Modernisierungen oder Besonderheiten
  • nicht belastbar gegenüber dem Finanzamt

Das Risiko:
zu hohe steuerliche Bewertung
fehlende Anerkennung durch das Finanzamt
❌ zeitaufwendige Nachforderungen

 unnötige finanzielle Belastung

Die Lösung: Zertifiziertes Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV

Ich erstelle Verkehrswertgutachten gemäß ImmoWertV 2021, die:

  • sachlich und transparent aufgebaut sind
  • die gesetzlichen Bewertungsverfahren einhalten
  • vom Finanzamt anerkannt werden
  • eine nachvollziehbare Herleitung des Immobilienwertes enthalten

Je nach Situation kann dies ein:

  • vollständiges  Verkehrswertgutachten

    oder eine qualifizierte, finanzamtsgeeignete Wertermittlung

  • sein. Der notwendige Umfang wird vorab mit Ihnen abgestimmt.

So helfe ich Ihnen


Ihre Vorteile bei mir

  • zertifizierter staatlich geprüfter Wertermittler

  • Bewertung nach ImmoWertV 2021

  • Erfahrung im Umgang mit Finanzämtern und Steuerberatern

  • persönliche Objektaufnahme vor Ort

  • klare, verständliche Erläuterung der Ergebnisse

  • keine Maklerinteressen, kein Verkaufsdruck

  • Ich erstelle Verkehrswertgutachten für Eigentümer im Raum Hamburg, Bremen und im norddeutschen Umland, unter anderem in Buxtehude, Stade, Tostedt und Rotenburg (Wümme).

    Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?
    Ja. Die Gutachten orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben der ImmoWertV und sind für steuerliche Zwecke geeignet.


    Brauche ich immer ein vollständiges Verkehrswertgutachten?
    Nicht zwingend. In vielen Fällen reicht eine qualifizierte Bewertung – das klären wir vorab gemeinsam.


    Wie lange dauert die Erstellung?
    Je nach Objekt und Umfang in der Regel wenige Wochen nach vollständiger Unterlagenlage.


    Kann das Gutachten auch für andere Zwecke genutzt werden?
    Ja, z. B. für Erbauseinandersetzungen, Vermögensübersichten oder interne Regelungen.

    Nicht jede Erbsituation erfordert sofort ein umfassendes Gutachten.
    Gerne schaue ich mir Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich an und sage Ihnen offen:

    • 1. ob ein Gutachten sinnvoll ist

      2. welcher Umfang notwendig ist

       3. welche Kosten realistisch sind

    👉 Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfragen

    Haben Sie Fragen?

    Viele Antworten zu unseren Leistungen, Abläufen und Konditionen finden Sie bereits in unseren FAQ. 
    Schauen Sie gerne vorbei – dort haben wir die wichtigsten Punkte für Sie übersichtlich zusammengestellt.

    Kontakt 

    Du hast Fragen oder möchtest deine Immobilie bewerten lassen? Melde dich gerne bei mir – ich freue mich, dich persönlich zu beraten und weiterzuhelfen.

    Dein Ansprechpartner


    Ansgar Preuß

    0162 330 738 5

    040 468 958 65

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