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Wenn das Finanzamt den Immobilienwert zu hoch ansetzt



Hat das Finanzamt den Wert Ihrer Immobilie zu hoch angesetzt oder benötigen Sie für eine steuerliche Angelegenheit einen belastbaren Immobilienwert?
Eine einfache Online-Bewertung oder Maklereinschätzung reicht dafür häufig nicht aus.

Typische Anlässe für ein Verkehrswertgutachten beim Finanzamt

Ein Gutachten wird häufig benötigt bei:

  • Erbschaft oder Schenkung
  • Nachforderung oder Prüfung durch das Finanzamt
  • Betriebsentnahme von Immobilien
  • Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie
  • Vermögensaufstellungen
  • Streitigkeiten über den steuerlich anzusetzenden Immobilienwert


👉 Gerade in diesen Fällen ist entscheidend, dass der ermittelte Wert methodisch korrekt, nachvollziehbar und für steuerliche Bewertungszwecke belastbar ist.

Warum Schätzwerte und Online-Bewertungen für das Finanzamt häufig nicht ausreichen

Viele Eigentümer greifen zunächst auf Online-Rechner oder Vergleichswerte zurück.
Diese Bewertungen sind jedoch:

  • pauschal und ohne Objektbesichtigung
  • berücksichtigen individuelle Objektmerkmale häufig nur eingeschränkt
  • ohne Berücksichtigung von Zustand, Modernisierungen oder Besonderheiten
  • nicht belastbar gegenüber dem Finanzamt

Das Risiko:
zu hohe steuerliche Bewertung
fehlende Anerkennung durch das Finanzamt
❌ zeitaufwendige Nachforderungen

 unnötige finanzielle Belastung

Die Lösung: Verkehrswertgutachten durch einen zertifizierten Sachverständigen

Ich erstelle Verkehrswertgutachten gemäß ImmoWertV 2021, die:

  • sachlich und transparent aufgebaut sind
  • die gesetzlichen Bewertungsverfahren einhalten
  • als Nachweis gegenüber dem Finanzamt dienen können
  • eine nachvollziehbare Herleitung des Immobilienwertes enthalten

Je nach Situation kann dies ein:

  • vollständiges  Verkehrswertgutachten

    oder eine qualifizierte, finanzamtsgeeignete Wertermittlung

  • sein. Der notwendige Umfang wird vorab mit Ihnen abgestimmt.

So helfe ich Ihnen


Ihre Vorteile bei mir

  • nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

  • Bewertung nach ImmoWertV 2021

  • Erfahrung im Umgang mit Finanzämtern und Steuerberatern

  • persönliche Objektaufnahme vor Ort

  • klare, verständliche Erläuterung der Ergebnisse

  • keine Maklerinteressen, kein Verkaufsdruck

  • Ich erstelle Verkehrswertgutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG im Raum Hamburg, Bremen und im norddeutschen Umland, unter anderem in Buxtehude, Stade, Tostedt und Rotenburg (Wümme).

    Liegt der vom Finanzamt ermittelte Immobilienwert über dem tatsächlichen Verkehrswert, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein niedrigerer gemeiner Wert nachgewiesen werden.

    Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten kann hierfür als Nachweis dienen.

    Nicht jede Erbsituation erfordert sofort ein umfassendes Gutachten.
    Gerne schaue ich mir Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich an und sage Ihnen offen:

    • 1. ob ein Gutachten sinnvoll ist

      2. welcher Umfang notwendig ist

       3. welche Kosten realistisch sind

    👉 Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfragen

    Haben Sie Fragen?

    Viele Antworten zu unseren Leistungen, Abläufen und Konditionen finden Sie bereits in unseren FAQ. 
    Schauen Sie gerne vorbei – dort haben wir die wichtigsten Punkte für Sie übersichtlich zusammengestellt.

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    Du hast Fragen oder möchtest deine Immobilie bewerten lassen? Melde dich gerne bei mir – ich freue mich, dich persönlich zu beraten und weiterzuhelfen.

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    Ansgar Preuß

    0162 330 738 5

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