
Viele meiner Auftraggeber melden sich bei mir, weil sie sich in einer dieser Situationen wiederfinden:
👉 Gerade im Erbfall ist ein neutral ermittelter, nachvollziehbarer Immobilienwert entscheidend.

Viele Erben greifen zunächst auf Online-Bewertungen zurück.
Diese sind jedoch:
Das Risiko:
❌ zu hohe Erbschaftssteuer
❌ Streit innerhalb der Erbengemeinschaft
❌ Nachforderungen durch das Finanzamt

Ich erstelle Verkehrswertgutachten gemäß ImmoWertV 2021, die:
Je nach Anlass kann sinnvoll sein:
▸ eine fachliche Ersteinschätzung zur Orientierung
▸ ein vollständiges Verkehrswertgutachten, insbesondere wenn ein niedrigerer gemeiner Wert nach § 198 BewG nachgewiesen werden soll
Entscheidend ist der Wert der Immobilie zum maßgeblichen Bewertungsstichtag – bei einer Erbschaft grundsätzlich der Todestag. Bei einer fachgerechten Immobilienbewertung werden unter anderem Lage, Grundstück, Gebäudezustand, Modernisierungen, Nutzung, Rechte und Belastungen sowie die aktuelle Marktsituation berücksichtigt. Je nach Objektart kommen unterschiedliche Bewertungsverfahren in Betracht.
Liegt der vom Finanzamt angesetzte Wert über dem tatsächlichen Wert der Immobilie, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein niedrigerer gemeiner Wert nachgewiesen werden. § 198 BewG sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, einen niedrigeren Wert gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.
Ein möglicher Nachweis ist ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten. § 198 BewG nennt hierfür unter anderem Gutachten von Sachverständigen, die über eine entsprechend akkreditierte Stelle nach DIN EN ISO/IEC 17024 für die Wertermittlung von Grundstücken zertifiziert wurden. Das Gutachten wird vom Finanzamt geprüft und ist nicht automatisch bindend.
Nein. Für eine erste Orientierung kann zunächst eine fachliche Ersteinschätzung sinnvoll sein. Soll allerdings ein niedrigerer gemeiner Wert gegenüber dem Finanzamt nach § 198 BewG nachgewiesen werden, gelten höhere Anforderungen. Ob in Ihrem konkreten Fall ein vollständiges Verkehrswertgutachten erforderlich ist, kläre ich vorab mit Ihnen.
Bei mehreren Erben ist eine neutrale und nachvollziehbare Wertermittlung besonders wichtig. Sie schafft eine gemeinsame Grundlage, wenn die Immobilie verkauft, von einem Miterben übernommen oder eine Auszahlung innerhalb der Erbengemeinschaft vereinbart werden soll. So lässt sich vermeiden, dass unterschiedliche persönliche Einschätzungen zum Immobilienwert zum Streitpunkt werden.
Soll ein Erbe die Immobilie übernehmen und die übrigen Miterben auszahlen, sollte zunächst ein unabhängiger Immobilienwert ermittelt werden. Auf dieser Grundlage können die Beteiligten anschließend über die Höhe der Ausgleichszahlungen verhandeln. Ein neutral ermittelter Verkehrswert schafft hierfür eine sachliche und nachvollziehbare Basis.
Je nach Immobilie werden unter anderem Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauunterlagen, Wohn- und Nutzflächenangaben, Informationen zu Modernisierungen sowie bei vermieteten Objekten Mietunterlagen benötigt. Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind, kläre ich vor Beginn der Bewertung mit Ihnen.
Die Kosten hängen vom Objekt, dem Bewertungszweck und dem erforderlichen Umfang ab. Nicht jeder Erbfall benötigt sofort ein umfangreiches Verkehrswertgutachten. Deshalb prüfe ich zunächst, welche Form der Bewertung für Ihren konkreten Fall sinnvoll ist und welche Kosten dafür entstehen.
Nicht jede Erbsituation erfordert sofort ein umfassendes Gutachten.
Gerne schaue ich mir Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich an und sage Ihnen offen:
2. welcher Umfang notwendig ist
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