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Immobilie geerbt – welchen Wert hat das Haus oder die Wohnung wirklich?



Eine geerbte Immobilie wirft schnell wichtige Fragen auf:
Welchen Verkehrswert hat das Objekt zum Bewertungsstichtag?
Ist der vom Finanzamt ermittelte Wert realistisch?
Und welcher Wert ist fair, wenn mehrere Erben beteiligt sind oder ein Miterbe ausgezahlt werden soll?

Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung ermittle ich den Verkehrswert unabhängig, nachvollziehbar und nach den geltenden Bewertungsgrundsätzen.
Ich betreue Erben und Erbengemeinschaften insbesondere in Hamburg, Tostedt, im Landkreis Harburg sowie im Raum Buxtehude, Stade, Rotenburg (Wümme), Bremen und im norddeutschen Umland

Typische Situationen nach einer Erbschaft

Viele meiner Auftraggeber melden sich bei mir, weil sie sich in einer dieser Situationen wiederfinden:

  • Sie haben ein Haus oder eine Eigentumswohnung geerbt
  • Das Finanzamt fordert Angaben für die Erbschaftssteuer
  • Mehrere Erben müssen sich über den Wert einigen
  • Eine Auszahlung einzelner Miterben steht im Raum
  • Es bestehen Unsicherheiten über den tatsächlichen Verkehrswert
  • Online-Bewertungen oder Maklerpreise erscheinen unrealistisch

👉 Gerade im Erbfall ist ein neutral ermittelter, nachvollziehbarer Immobilienwert entscheidend.

Warum Online-Rechner und Schätzwerte bei einer Erbschaft häufig nicht ausreichen

Viele Erben greifen zunächst auf Online-Bewertungen zurück.
Diese sind jedoch:

  • für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt nicht ausreichend
  • pauschal und ohne Objektbesichtigung
  • ohne Berücksichtigung von Bauschäden, Modernisierungsstand oder Besonderheiten
  • rechtlich nicht belastbar


Das Risiko:
zu hohe Erbschaftssteuer
Streit innerhalb der Erbengemeinschaft
Nachforderungen durch das Finanzamt

Die Lösung: Immobilienbewertung durch einen zertifizierten Sachverständigen

Ich erstelle Verkehrswertgutachten gemäß ImmoWertV 2021, die:

  • sachlich und nachvollziehbar aufgebaut sind
  • als Nachweis gegenüber dem Finanzamt dienen können
  • bei Erbauseinandersetzungen Bestand haben
  • unabhängig und ohne Verkaufsinteresse erstellt werden


Je nach Anlass kann sinnvoll sein:
eine fachliche Ersteinschätzung zur Orientierung
▸ ein vollständiges Verkehrswertgutachten, insbesondere wenn ein niedrigerer gemeiner Wert nach § 198 BewG nachgewiesen werden soll

So helfe ich Ihnen


Ihre Vorteile bei mir

  • nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung
  • IHK-geprüfter Wertermittler
  • Erfahrung mit Erbschaft, Erbschaftsteuer und Finanzamt
  • regionale Marktkenntnis in Hamburg, Tostedt, Landkreis Harburg sowie im norddeutschen Raum
  • persönliche Objektaufnahme vor Ort
  • unabhängige Bewertung ohne Verkaufsinteresse
  • klare und verständliche Erläuterung der Ergebnisse
  • Entscheidend ist der Wert der Immobilie zum maßgeblichen Bewertungsstichtag – bei einer Erbschaft grundsätzlich der Todestag. Bei einer fachgerechten Immobilienbewertung werden unter anderem Lage, Grundstück, Gebäudezustand, Modernisierungen, Nutzung, Rechte und Belastungen sowie die aktuelle Marktsituation berücksichtigt. Je nach Objektart kommen unterschiedliche Bewertungsverfahren in Betracht.

    Liegt der vom Finanzamt angesetzte Wert über dem tatsächlichen Wert der Immobilie, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein niedrigerer gemeiner Wert nachgewiesen werden. § 198 BewG sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, einen niedrigeren Wert gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.


    Ein möglicher Nachweis ist ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten. § 198 BewG nennt hierfür unter anderem Gutachten von Sachverständigen, die über eine entsprechend akkreditierte Stelle nach DIN EN ISO/IEC 17024 für die Wertermittlung von Grundstücken zertifiziert wurden. Das Gutachten wird vom Finanzamt geprüft und ist nicht automatisch bindend.


    Nein. Für eine erste Orientierung kann zunächst eine fachliche Ersteinschätzung sinnvoll sein. Soll allerdings ein niedrigerer gemeiner Wert gegenüber dem Finanzamt nach § 198 BewG nachgewiesen werden, gelten höhere Anforderungen. Ob in Ihrem konkreten Fall ein vollständiges Verkehrswertgutachten erforderlich ist, kläre ich vorab mit Ihnen.

    Bei mehreren Erben ist eine neutrale und nachvollziehbare Wertermittlung besonders wichtig. Sie schafft eine gemeinsame Grundlage, wenn die Immobilie verkauft, von einem Miterben übernommen oder eine Auszahlung innerhalb der Erbengemeinschaft vereinbart werden soll. So lässt sich vermeiden, dass unterschiedliche persönliche Einschätzungen zum Immobilienwert zum Streitpunkt werden.

    Soll ein Erbe die Immobilie übernehmen und die übrigen Miterben auszahlen, sollte zunächst ein unabhängiger Immobilienwert ermittelt werden. Auf dieser Grundlage können die Beteiligten anschließend über die Höhe der Ausgleichszahlungen verhandeln. Ein neutral ermittelter Verkehrswert schafft hierfür eine sachliche und nachvollziehbare Basis.


    Je nach Immobilie werden unter anderem Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauunterlagen, Wohn- und Nutzflächenangaben, Informationen zu Modernisierungen sowie bei vermieteten Objekten Mietunterlagen benötigt. Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind, kläre ich vor Beginn der Bewertung mit Ihnen.


    Die Kosten hängen vom Objekt, dem Bewertungszweck und dem erforderlichen Umfang ab. Nicht jeder Erbfall benötigt sofort ein umfangreiches Verkehrswertgutachten. Deshalb prüfe ich zunächst, welche Form der Bewertung für Ihren konkreten Fall sinnvoll ist und welche Kosten dafür entstehen.

    Nicht jede Erbsituation erfordert sofort ein umfassendes Gutachten.
    Gerne schaue ich mir Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich an und sage Ihnen offen:

    1. 1. ob ein Gutachten sinnvoll ist

          2. welcher Umfang notwendig ist

    2. 3. welche Kosten realistisch sind

    👉 Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfragen

    Haben Sie Fragen?

    Viele Antworten zu unseren Leistungen, Abläufen und Konditionen finden Sie bereits in unseren FAQ. 
    Schauen Sie gerne vorbei – dort haben wir die wichtigsten Punkte für Sie übersichtlich zusammengestellt.

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    Kontakt 

    Du hast Fragen oder möchtest deine Immobilie bewerten lassen? Melde dich gerne bei mir – ich freue mich, dich persönlich zu beraten und weiterzuhelfen.

    Dein Ansprechpartner


    Ansgar Preuß

    0162 330 738 5

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