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Ein falscher Immobilienwert kann Sie bei einer Erbschaft tausende Euro kosten.



Eine geerbte Immobilie bringt oft nicht nur Chancen, sondern auch steuerliche Risiken, Unsicherheit und familiäre Konflikte mit sich.

Insbesondere das Finanzamt setzt in Erbfällen häufig pauschale Werte an, die deutlich über dem realistischen Marktwert liegen können.

Eine zertifizierte Immobilienbewertung schafft hier Klarheit – sachlich, nachvollziehbar und finanzamtsgeeignet.

Typische Situationen nach einer Erbschaft

Viele meiner Auftraggeber melden sich bei mir, weil sie sich in einer dieser Situationen wiederfinden:

  • Sie haben ein Haus oder eine Eigentumswohnung geerbt
  • Das Finanzamt fordert Angaben für die Erbschaftssteuer
  • Mehrere Erben müssen sich über den Wert einigen
  • Eine Auszahlung einzelner Miterben steht im Raum
  • Es bestehen Unsicherheiten über den tatsächlichen Verkehrswert
  • Online-Bewertungen oder Maklerpreise erscheinen unrealistisch

👉 Gerade in Erbfällen ist ein neutraler, belastbarer Wert entscheidend.

Warum Online-Rechner und Schätzwerte gefährlich sind

Viele Erben greifen zunächst auf Online-Bewertungen zurück.
Diese sind jedoch:

  • nicht anerkannt durch das Finanzamt
  • pauschal und ohne Objektbesichtigung
  • ohne Berücksichtigung von Bauschäden, Modernisierungsstand oder Besonderheiten
  • rechtlich nicht belastbar


Das Risiko:
zu hohe Erbschaftssteuer
Streit innerhalb der Erbengemeinschaft
Nachforderungen durch das Finanzamt

Die Lösung: Zertifizierte Immobilienbewertung nach ImmoWertV

Ich erstelle Verkehrswertgutachten gemäß ImmoWertV 2021, die:

  • sachlich und nachvollziehbar aufgebaut sind
  • von Finanzämtern akzeptiert werden
  • bei Erbauseinandersetzungen Bestand haben
  • unabhängig und ohne Verkaufsinteresse erstellt werden


Je nach Situation kann dies sein:

  • ein vollständiges Verkehrswertgutachten
  • oder eine qualifizierte Wertermittlung für steuerliche Zwecke

So helfe ich Ihnen


Ihre Vorteile bei mir

  • staatlich geprüfter / zertifizierter Wertermittler

  • Erfahrung mit Erbschaftssteuer & Finanzamt

  • Regionale Marktkenntnis zwischen Hamburg und Bremen sowie im norddeutschen Raum.

  • persönliche Objektaufnahme vor Ort

  • unabhängig von Verkaufsabsichten

  • klare, verständliche Erläuterung der Ergebnisse

  • Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?
    Ja, meine Gutachten orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben der ImmoWertV und sind für steuerliche Zwecke geeignet.

    Brauche ich immer ein vollständiges Gutachten?
    Nicht zwingend. In vielen Fällen reicht eine qualifizierte Bewertung – das klären wir vorab.

    Kann ich den Wert auch bei mehreren Erben verwenden?
    Ja. Gerade bei Erbengemeinschaften schafft ein neutraler Wert Transparenz und Fairness.

    Nicht jede Erbsituation erfordert sofort ein umfassendes Gutachten.
    Gerne schaue ich mir Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich an und sage Ihnen offen:

    • 1. ob ein Gutachten sinnvoll ist

      2. welcher Umfang notwendig ist

       3. welche Kosten realistisch sind

    👉 Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfragen

  • Verkehrswertgutachten für das Finanzamt

  • Immobilienbewertung bei Scheidung

  • Bewertung von Immobilien in Erbengemeinschaften

  • Restnutzungsdauer & AfA-Gutachten

  • Haben Sie Fragen?

    Viele Antworten zu unseren Leistungen, Abläufen und Konditionen finden Sie bereits in unseren FAQ. 
    Schauen Sie gerne vorbei – dort haben wir die wichtigsten Punkte für Sie übersichtlich zusammengestellt.

    Kontakt 

    Du hast Fragen oder möchtest deine Immobilie bewerten lassen? Melde dich gerne bei mir – ich freue mich, dich persönlich zu beraten und weiterzuhelfen.

    Dein Ansprechpartner


    Ansgar Preuß

    0162 330 738 5

    040 468 958 65

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